Das Hören von Amateurfunk ist jedem gestattet. Für den Sendebetrieb ist allerdings eine Prüfung bei der zuständigen Fernmeldebehörde erforderlich. Dies ist in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Wer nun Interesse am Amateurfunk gefunden hat, kann sich das Wissen für die Prüfung entweder selbst lernen oder es besteht die Möglichkeit an einem Lizenzlehrgang teilzunehmen.
Diese werden zum Beispiel über einen regionalen Ortsverband (OV) des Deutschen Amateur Radio Clubs (DARC e.V.) oder über das Internet organisiert. Hierbei werden die Grundlagen für den Amateurfunkbetrieb vermittelt.
> Lernen auf die Prüfung
Egal, ob die Vorbereitung in einem Lizenzlehrgang eines Ortsverbandes, in (Fern-)schulen oder im Selbststudium gemacht wird, es ist eine umfangreiche Prüfungsvorbereitung nötig. Für das Selbststudium gibt es mittlerweile auch Bücher und diverse Webseiten im Internet. Recht bekannt sind die Bücher von DJ4UF, Eckart Moltrecht. Dieses Material bleibt für Prüfungen vor dem Stichtag: 24.06.2024 gültig.
Die Bücher von Eckart gibt es auch in einer Onlineversion (untere Hälfte der Seite). Ein Klick auf das Bild genügt.
Zur Vorbereitung auf den eigentlichen Prüfungstermin eignen sich Prüfungstrainer, die es als Software oder Webseiten – mittlerweile auch für diverse mobile Plattformen wie Android oder iOS (etc.) gibt. Eine Auswahl gibt es unten in den Links. Die neue DARC Lernplattform 50ohm auf 50ohm.de ist am 20.12.2023 gestartet. Diese beinhaltet auch das Material für die neue Amateurfunkklasse N und die neuen Fragekataloge (Stichtag: 24.06.2024).
> Inhalt der Prüfung
Der Inhalt der Prüfung besteht aus drei Teilen mit Fragen zu technischen, betrieblichen und Kenntnissen von Vorschriften, die mittels Multiple-Choice (Ankreuztest) abgefragt werden.
Seit Erscheinen des neuen Prüfungsfragenkatalogs (2006/2007) unterscheiden sich die Fragen der Klasse E von der Klasse A nur noch in umfangreicheren technischen Kenntnissen für die Amateurfunkklasse A.
> Der Ablauf der Prüfung
Nach Anmeldung für die gewünschte Klasse bei der Bundesnetzagentur werden die Prüfungen in Außenstellen der Bundesnetzagentur abgenommen. Hierbei erhält man eine Auswahl an Fragen aus den drei Prüfungsteilen und muss diese innerhalb der vorgegebenen Zeit beantworten.
Wenn die Prüfung bestanden ist, wird eine "harmonisierte Prüfungsbescheinigung (HAREC)" ausgestellt. Mit dieser Prüfungsbescheinigung kann in jedem Land, das die sogenannte HAREC nach CEPT T/R 61-02 anerkennt, eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk beantragt werden.
Mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk, die an die Zuteilung eines Rufzeichens gekoppelt ist und separat beantragt wird, darf dann Funkbetrieb durchgeführt werden. Bei der Auswahl eines Rufzeichens werden Wünsche berücksichtigt.
Natürlich kann man auch direkt nach der Prüfung seine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk" erhalten. Dies muss dazu explizit mitbeantragt werden. Mit dem neuesten Formblatt (Stand 2019) ist die gleichzeitige Beantragung einfacher. Dies kann ohne Probleme aber auch nachträglich geschehen. Jedoch darf man erst mit der Zulassung (und seinem zugeteilten Rufzeichen) "auf die Bänder" zum Funken.
Informationen für Deutschland
Viel Erfolg beim Lernen und vielleicht hört man sich bald!
55 es 73
(Viel Erfolg und viele Grüße)
wünscht Dominik, DL1RSF