Das Rufzeichen identifiziert eine Funkstelle oder einen Funker. Im Amateurfunk werden weltweit einmalige Rufzeichen vergeben. Der Präfix des Rufzeichens beschreibt ein bestimmtes Land, dies ist besonders beim internationalen Funkverkehr auf Kurzwelle (Erklärung: Kurzwelle) sehr hilfreich. Des Weiteren ist es meist möglich aus dem Rufzeichen auf die Amateurfunkklasse des Funkamateurs und den Verwendungszweck des Rufzeichens zu schließen.
Alle Amateurfunkrufzeichen in Deutschland beginnen mit DA..DR. Die Ausbildungsrufzeichen haben bis zur Einführung der novellierten Amamteurfunkordnung (AfuV) den Präfix DN mit den Ziffern 1 bis 8. Von Clubstationen werden größtenteils die Präfixe DA0, DF0, DK0, DN0 und DL0 genutzt. Die Rufzeichen von Inhabern der Amateurfunkklasse E beginnen mit DO. [Details siehe Rufzeichenplan in den #links].
Mit der nouvellierten AfuV und gemäß des neuen Rufzeichenplans wird ab 24.06.2024 die neue personengebundene Klasse N zunächst den Präfix DN9 erhalten. Ab dann wird mit Anhängen des Suffixes /Trainee bzw. /T das persönliche oder ein Clubstationsrufzeichen zum entsprechenden Ausbildungsfunkverkehr (Klasse A und E) nutzbar. Die bisherigen Ausbildungsrufzeichen mit DN1-DN8 Präfix werden noch bis Mitte Juni 2025 zugeteilt und sind bis 31.12.2028 gültig.
Nach der Amateurfunkverordnung §11 besteht die Pflicht das dem Funkamateur zugeteilte Rufzeichen am Anfang und Ende jeder Funkverbindung sowie alle 10 Minuten während des Durchgangs zu nennen. Das Rufzeichen wird hierbei unter Verwendung des internationalen Buchstabieralphabetes (Erklärung: Funkverkehr -> Grundlagen) genannt.
Amateurfunkrufzeichen setzen sich generell aus einem ITU-Präfix, einer Zahl und einem Suffix zusammen:
Präfix | Zahl | Suffix | ||
Format | B ZB BB BZ |
Z | B BB BBB |
|
Beispiele | DL | 1 | RSF | Deutschland |
5Z | 2 | PL | Kenia | |
SM | 9 | A | Schweden | |
S5 | 2 | ID | Slowenien | |
Zweck | Land | Identifikation | ||
Z = Zahl B = Buchstabe |
Einem Land kann auch ein ganzer Präfixbereich zugewiesen sein, wodurch sich eine größere Auswahlmöglichkeit für Rufzeichen ergibt.
Bei Durchführung von Funkbetrieb aus einem anderen Land muss dem eigenen Präfix der Präfix des Gastlandes vorangestellt wird. Die Rufzeichennennung HB0/DL1RSF würde bedeuten, dass sich der Funkamateur mit dem Rufzeichen DL1RSF im Moment in HB0 (Lichtenstein) aufhält.
Um Funkbetrieb aus einem anderen Land durchführen zu dürfen, muss das Land die Empfehlungen für das gegenseitige Anerkennen von Amateurfunkzulassungen anerkennen.
Die Empfehlung für Klasse A-Amateurfunkzulassungen ist CEPT T/R 61-01 – CEPT Radio Amateur Licence
Für die Klasse E lautet die Empfehlung: ECC/REC/(05)06 – CEPT Novice Radio Amateur Licence
Die zukünftige Klasse N wird im internationalen Ausland ggf. nur mit spezifischen Ausnahmeregelungen anerkannt sein.
Diese Empfehlungen werden nicht von allen Ländern umgesetzt. Jedoch ist es dann in den meisten Ländern oft möglich, eine Gastlizenz – zum Beispiel mit der harmonisierten HAREC Prüfungsbescheinigung der Klasse A – zu beantragen oder dort eine Amateurfunkprüfung abzulegen.
Beachten Sie immer die Bestimmungen des Gastlandes!
Die Nennung der folgenden vier Zusätze zum Rufzeichen ist in Deutschland nicht mehr zwingend notwendig ist. Diese können bei Bedarf einfach als Suffix an das eigene Rufzeichen angehängt werden.
/mm | maritime mobile | bei Funkbetrieb auf offener See. Dies sind jedoch keine Binnengewässer!, | |
/am | air mobile | bei Funkbetrieb aus einem Luftfahrzeug, | |
/m | mobil | bei beweglichen Amateurfunkstellen. Beispielsweise Amateurfunkstationen in einem Auto, auf einem Fahrrad oder auf einem Schiff in einem Binnengewässer, |
|
/p | portabel | bei vorübergehend ortsfestem Funkbetrieb an einem anderen Ort, als in der Genehmigung eingetragen. |
Ab Montag, den 24. Juni 2024, wird mit Inkrafttreten der neuen 'Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung' (AfuV) unter anderem erstmalig der Remotebetrieb in Deutschland für die Klasse A geregelt. Die Regelung beinhaltet auch die Klubstationen der Klasse A. Um denselbigen als Remote-Betrieb nach §13a der dann neuen AfuV zu kennzeichen, kann in Telegrafie- oder Sprachbetrieb der folgende Zusatz an das Rufzeichen angehängt werden.
/R | Remote | bei Remotebetrieb einer Amateurfunkstelle nach § 11 (4) möglich mit der künftigen neuen AfuV |
Der Ausbildungsfunkbetrieb mit einem personengebundenen oder Klubstations-Rufzeichen der Klasse A oder E wird ebenfalls ab 24. Juni 2024 möglich. Dieser muss mit dem folgenden Suffix gekennzeichnet werden.
/T | /Trainee | bei Ausbildungsfunkbetrieb nach § 12 Pflicht in der künftigen neuen AfuV |
Die Kombinationen und weitere Details regelt die Verfügung Nr. 53/2024, die im Amtsblatt 8/2024 veröffentlicht wurde.
Beispiel:
DL1RSF/p | DL1RSF portabel an einem anderen Standort, als er fest gemeldet ist (optional). |
DL1RSF/tr | Neu ab 24.06.2024: Ausbildungsfunkbetrieb eines Trainees mit DL1RSF im Remotebetrieb ("DL1RSF Trainee Remote"). |
OE/DL1RSF/m | Mobiler Funkbetrieb aus Österreich von DL1RSF. |
Es gibt zusätzlich aus "betrieblichen Gründen notwendige Zusätze", die beispielsweise beim Betrieb mit Digipeatern (Erklärung: Packet Radio/HAMNET) oft genutzt werden. Laut Rufzeichenplan sind diese mit einem Bindestrich ("-") oder einem Schrägstrich ("/") vom Rufzeichen zu trennen.