Die Grenzwerte zum Schutz von Personen und Tieren in elektromagnetischen Feldern und Herzschrittmacher (HSM-)Grenzwerte muss jeder Funkamateur einhalten. Wer mit mehr als 10 W EIRP stationär Betrieb machen möchte, muss einen Nachweis darüber erbringen, die Selbsterklärung.
Die abgestrahlte Leistung gilt für die gesamte Amateurfunkstelle, wenn also mit 7 Watt (EIRP) über ein Sprechfunkrelais gefunkt wird und gleichzeitig mit 5 Watt (EIRP) PacketRadio gemacht wird, dann ist auch die 10 W EIRP Grenze erreicht.
Die Anzeige nach BEMFV / Selbsterklärung muss im Voraus bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur abgegeben werden.
Öfters besteht Unklarheit, was die Strahlungsleistung in EIRP ist. Dabei handelt es sich um die äquivalente isotrop abgestrahlte Leistung, die von einem isotropen Strahler (den es nicht wirklich gibt) abgestrahlt würde. Ein isotroper Strahler verteilt die Energie gleichmäßig in den Raum, er besitzt also keinen Antennengewinn.
Eine weit verbreitete falsche Meinung ist, dass ein Dipol auch keinen Gewinn gegenüber einem isotropen Strahler besitzt. Er verstärkt jedoch um 2,15 dB bzw. den Faktor 1,64.
Die Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen sind in 26. BImSchV Anhang 1 https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/anhang_1.html nachzulesen.
Ab 09/2013 sind keine gesonderten Grenzwerte für Herzschrittmacherträger (HSM-Grenzwerte) mehr zu beachten!
Eine Selbsterklärung sollte folgende Dinge beeinhalten:
Bei der Erstellung der Anzeige nach BEMFV (Selbsterklärung) helfen auch Computerprogramme wie Watt32 oder WattWächter für die Ermittlung der Sicherheitsabstände.